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Leico-Geschäftsführer legten Geständnis ab: Geldstrafen Fahrlässig technische Teile für Rüstungsgüter ausgeliefert Münster/Ahlen (web) | ||
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Nach der gescheiterten Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Leico-Geschäftsführer aus Ahlen, die Werkzeuge zur Herstellung sowjetischer Mittelstreckenraketen in den Irak geliefert haben sollen, ging der Prozeß am gestrigen 10. Verhandlungstag doch noch früher als erwartet zu Ende. Mit dazu beigetragen hat ein Geständnis der beiden Angeklagten, die über ihre Verteidiger eine Erklärung abgeben ließen. Beide räumten ein, daß sie zwar über den genauen Verwendungszweck der exportierten Werkzeuge nicht informiert waren, ihnen jedoch klar war, daß eine militärische Verwendung möglich gewesen sei. Sie hätten sich aber zu keiner Zeit Gedanken über politische Auswirkungen gemacht und auch nicht gewünscht, daß die außenwirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik durch die Lieferungen gestört würden. Der Staatsanwalt vertrat die Meinung, daß die Leico-Geschäftsführer zumindest billigend in Kauf genommen hätten, daß ihre exportierten Werkzeuge für Rüstungsgüter verwendet worden seien. Nach dem 2. Golfkrieg hätten die Exporte in die Krisenregion zu erheblichen Störungen der auswärtigen Beziehungen geführt. Es liege eine bewußte Fahrlässigkeit der Angeklagten vor, die deshalb auch zu verurteilen seien. Für die Angeklagten spreche, daß die Taten fast zehn Jahre, also dicht vor der Verjährungsgrenze, zurücklägen. Beide seien spät geständig, nicht vorbestraft und hätten unter der langen Dauer des Verfahrens gelitten. Er beantragte für den ehemaligen Chef der Firma eine Geldstrafe von 30.000 DM, für den früheren kaufmännischen Geschäftsführer eine Geldstrafe von 7000 DM. Verteidiger Michael Rietz sprach von damaligen Lücken im Außenwirtschaftsgesetz. Sein Mandant, der ehemalige kaufmännische Geschäftsführer, könne zwar mit dem Vorwurf leben, das Ansehen der BRD fahrlässig aufs Spiel gesetzt zu haben, aber nicht mit dem Vorwurf, er könne etwas mit Raketenangriffen des Iraks und des damit ausgelöstem Leid von Menschen zu tun haben. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Münsterische Zeitung, 20.12.97 |