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Millionenschwindel mit falschen Schecks flog auf: Nachspiel vor Gericht |
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Münster/Greven (WEB) - Mit den Plödoyers von Staatsanwalt und Verteidigung ging der Prozeß um einen dilettantischen Millionenbetrug vor der 8. Großen Strafkammer in die entscheidende Phase. Dort müssen sich drei Angeklagte aus Münster und Greven wegen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Mit einem gefälschtem Scheck über zehn Millionen Mark wollten die Männer die Grevener Volksbank im Juni vergangen Jahres erleichtern. Doch der Schwindel flog auf, obwohl man der Bank vorspielte, die Riesensumme würde aus einem holländischen Gewinnspiel stammen. Wie der Staatsanwalt ausführte, soll der Nigerianer David D. (40) aus Münster außerdem für weitere Überweisungsbetrügereien mit anderweitig verfolgten Mittätern verantwortlich sein. So seien bei der Postbank in Hamm 235 000 DM, bei einer Bochumer Bank 53 000 DM und 49 000 DM in Münster durch gefälschte Überweisungen abkassiert worden. Bei dem versuchten Zehn-Millionen-Betrug in Greven hatte man die Rechnung allerdings ohne den Wirt gemacht. Die Bank ließ die Echtheit des Schecks - zahlungspflichtiger sollte eine Speditionsfirma in Rosendaal sein - überprüfen. Das Millionengeschäft war zu Ende, ehe es begonnen hatte. Für den hauptangeklagten Nigerianer beantragte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Für die beiden Grevener Angeklagten, Muzaaffer S. (36) und Andreas W. (26) forderte er jeweils eineinhalb Jahre auf Bewährung. Die Verteidiger der beiden Männer aus Greven plädierten hingegen auf Freispruch. Der Verteidiger des Nigerianers, Michael Rietz aus Münster, führte aus, daß man es hier nicht mit der berühmten "Nigeria Connection" zu tun habe, die westlichen Geschäftsleuten mit raffinierten Gaunereien Millionenbeträge aus der Tasche ziehen. Die Hauptverhandlung habe gezeigt, daß David D. nicht der Drahtzieher dieses dreisten Schwindels sei, allenfalls ein Glied in der zweiten oder dritten Reihe. "Er ist weder gefährlich noch gerissen, sondern von schlichtem Gemüt, dem jene kriminelle Energie fehlt. Die eigentlichen Hintermänner sind trotz aller Bemühungen unbekannt geblieben", meinte der Verteidiger. Statt einer großen Bank mit anonymen Schaltverkehr habe man eine kleine Bank in Greven gewählt für einen untauglichen Versuch. Der Scheck sei nicht dazu geeignet gewesen, weil auch die bezogene Bank falsch bezeichnet gewesen sei. Angesichts des von Reue und Einsicht getragenen Geständnisses seines Mandanten, halte er eine Strafe für angemessen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Urteil wird am 11. Februar verkündet. Münstersche Zeitung, 05.02.1999 |