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"Ich entschuldige mich dafür, was ich getan habe. Es tut mir leid." Der Vertreter des Maggi-Konzerns, der bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Landgericht Münster gestern im Zeugenstand saß, nahm diese Worte des Angeklagten zur Kenntnis. Während der 38jährige beim Prozeßauftakt um Fassung bemüht war, zuckte er bei der Urteilsverkündung nicht einmal mit der Wimper. Dabei hatte sich das Gericht die Entscheidung über das Strafmaß nicht leicht gemacht: In ausgefeilten Plädoyers wägten die Staatsanwältin und der Verteidiger des Mannes, der den Maggi-Konzern im Frühjahr 1994 mit sieben Erpresserschreiben und einer vergifteten Tüte Suppe in Atem hielt, die strafmildernden und -verschärfenden Umstände ab. Während einer Pause kamen der Vorsitzende Richter und die Schöffen zu dem Ergebnis, daß die Tat nicht, wie vom Verteidiger gefordert, als minder schwer zu betrachten sei. Da es allerdings bei dem Versuch einer räuberischen Erpressung geblieben sei, zogen sie doch den Strafrahmen eines minder schweren Falls in Betracht. Die bedeutet für den Familienvater eine Haftstrafe von drei Jahren.
Westfälische Nachrichten vom 14. August 1998
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