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Prozeßauftakt Unternehmer gesteht vor Gericht Maggi-Erpressung | ||
Ein 38 Jahre alter Unternehmer hat am Dienstag vor dem Landgericht Münster die Erpressung der Lebensmittelfirma Maggi GmbH gestanden. Mit zeitweilig tränenerstickter Stimme gab der Angeklagte aus Bad Homburg zum Beginn des Prozesses zu, in sieben Erpresserbriefen an die Maggi-Niederlassung in Lüdinghausen mit der Vergiftung von Lebensmitteln gedroht zu haben. Der mehrfach vorbestrafte Mann forderte von der Tochterfirma der Frankfurter Nestlé AG 6,5 Millionen Mark. Noch vor einer Geldzahlung war der Dachdecker Anfang März festgenommen worden. Mit einem der Briefe hatte der Täter eine mit Rattengift versetzte Tüte "Maggi Riesenappetitsuppe" geschickt. In dem Schreiben behauptete er, in einem Mainzer Supermarkt eine solche Tüte deponiert zu haben. Sämtliche Produkte dieser Art waren daraufhin aus den Regalen des Ladens genommen worden. Gift wurde nicht gefunden. "Was ich getan habe, tut mir leid", betonte der Angeklagte. "Zu keiner Zeit wollte ich Menschen Schaden zufügen; niemals hätte ich tatsächlich vergiftete Produkte in Supermärkten ausgelegt." Als Motiv für die Tat nannte der Inhaber einer Gerüstbaufirma "Existenzangst" aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Später habe das Hin und Her zwischen den Drohbriefen und den Antworten von Maggi per Zeitungsinserat "eine Eigendynamik" bekommen. "Hätte Nestlé nicht reagiert, dann hätte ich mein Vorhaben aufgegeben", sagte der 38jährige. Die Polizei war dem Erpresser auf die Spur gekommen, als dieser am Frankfurter Flughafen mit einem öffentlichen Telefax einen Brief an die Lebensmittelfirma schickte. Die Fahnder hatten das Faxgerät überwachen lassen. Nach Angaben des Angeklagten diente ihm der Kaufhaus-Erpresser Arno Funke alias "Dagobert" als Vorbild. "Dagobert" hatte zwischen 1988 und 1993 mehrere Bomben in Karstadt-Filialen und im Berliner Kaufhaus des Westens gelegt und insgesamt rund zwei Millionen Mark verlangt. Für den Prozeß setzte die 11. Große Strafkammer nur zwei Verhandlungstage an. Das Urteil soll am 13. August verkündet werden. Die Glocke vom 05. August 1998 |