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© 1991-2011 Rechtsanwaltskanzlei Michael Rietz Impressum
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  Themenübersicht:  
  Geld oder Leben
DIE ZEIT Nr.44, 22.Oktober 1998
 
   
  Unternehmen versichern sich gegen Dagoberts
VDI Nachrichten, 25.September 1998/Nr.39
 
   
  Drei Jahre für Maggi-Erpresser
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.August 1998
 
   
  Angeklagter Erpresser zeigt Reue:"Es tut mitr leid."
Westfälische Nachrichten vom 14.August 1998
 
   
  Maggi-Erpresser legt Geständnis ab, Münster
Neue Westfälische, 05.August 1998/Nr.179
 
   
  Prozessauftakt: Unternehmer gesteht vor Gericht Maggi-Erpressung
Die Glocke, 5.August 1998
 
   
  Vom Unternehmer zum Maggi-Erpresser: "Dagobert war mein Vorbild".
Bild-Zeitung, 5.August 1998
 

  Kaufhauserpresser "Dagobert" war Vorbild
Maggi-Erpresser legt Geständnis ab Münster

 
  Ein 38jähriger Unternehmer hat vor dem Landgericht Münster gestanden, die Lebensmittelfirma Maggi um 6,5 Millionen Mark erpreßt zu haben. Er hatte dem Konzern gedroht, Tütensuppen zu vergiften. Noch vor einer Geldübergabe konnte er Anfang März festgenommen werden, Der Inhaber einer Gerüst- und Dachbaufirma sagte, die Sorge um sein Unternehmen habe ihn zu der Tat getrieben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte aus dem hessischen Bad Homburg von Januar bis März sieben Erpresserschreiben an die Maggi-Niederlassung im münsterländischen Lüdinghausen gerichtet. Als die Firmenleitung nicht reagierte, schickte er der Nestlé-Tochter eine mit Rattengift präparierte Maggi-Tüte "Linsensuppe mit Speck" hinterher und behauptete, bereits in einem Mainzer Supermarkt eine vergiftete Packung deponiert zu haben. Dies sei allerdings eine leere Drohung gewesen, beteuerte der Angeklagte: "Ich hätte niemals weitere Produkte vergiftet oder gar in Supermärkten ausgelegt, um meiner Forderung Nachdruck zu verleihen." Vorbild des Unternehmers war nach eigener Aussage der Kaufhauserpresser Dagobert. "Dagobert war wegen seiner technischen Raffinesse auf gewisse Hochachtung in der Bevölkerung gestoßen, also legte ich los, ohne weiter groß zu überlegen", erzählte der Angeklagte. Wie sein Vorbild hatte er sich eine ganz besondere Methode der "Geldübergabe" ausgedacht. Das Unternehmen sollte ihm per Anzeige die Geheimdaten einer Eurocard übermitteln, die er dann selbst auf Scheckkarten-Rohlinge übertragen wollte. Zur Tat angetrieben worden sei er von der Angst um sein Unternehmen, berichtete der gelernte Dachdecker weiter. Sein größter Kunde habe von ihm die Verdoppelung der Betriebskapazität gefordert. Er bedauere heute sein Handeln. Um die 6,5 Millionen Mark sei es ihm in Wirklichkeit nie gegangen. Deshalb habe er seine ursprüngliche Forderung später auch auf 10.000 Mark reduziert. Der Strafrahmen für versuchte räuberische Erpressung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Verteidiger Michael Rietz hofft auf ein mildes Urteil. Sein dilettantischer Mandant könne nicht mit einem eiskalten Erpresser auf eine Stufe gestellt werden.

Neue Westfälische, Nr. 179, Mittwoch, 05. August 1998