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© 1991-2011 Rechtsanwaltskanzlei Michael Rietz Impressum
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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

 
 
  Gabriele Kawamura, Richard Reindl (Hrsg.)
Strafe zu Hause
Die elektronische Fußfessel
1999, ca. 140 Seiten ca. DM 24,--/öS 175,--/sFr 23,--
ISBN 3-7841-1155-6

Freiheitsentzug zu vermeiden, ihn so weit wie möglich zurückzudrängen oder zumindest seine schädlichen Wirkungen zu minimieren, ist eine der vornehmsten Aufgaben praktischer (kritischer) Kriminalpolitik. Keine Überraschung also, wenn hohe Aufmerksamkeit einer Methode zuteil wird, die die schädlichen Wirkungen des Freiheitsentzuges vermeidet und dabei noch Kosten spart - also eine Art Wundermittel darstellt: Strafe ohne Risiken und Nebenwirkungen - der elektronisch überwachte Hausarrest. Nachdem er seit 15 Jahren in den USA praktiziert und seit einigen Jahren auch in Europa erprobt wird, steht seine Anwendung in Deutschland auf dem Plan: Im Juni 1997 beschloß die Justizministerkonferenz, in Berlin und Hamburg einen zeitlich begrenzten Modellversuch zuzulassen. Bei der Anfang 1998 beim Bundesminister der Justiz eingesetzten Kommission zu Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems steht der elektronisch überwachte Hausarrest ebenfalls auf der Tagesordnung. Was es mit diesem "Wundermittel" auf sich hat, ob es als neuer Hoffnungsträger der Kriminalpolitik gefeiert werden kann, das mehr Humanität und Rationalität in den Umgang mit straffällig gewordenen Menschen bringt, ob der elektronisch überwachte Hausarrest als kostengünstigere Variante des Einsperrens deklariert werden muß oder ob es sich dabei gar um eine restriktive Mogelpackung handelt, diesen Fragen geht dieser Band nach.