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Initiative Elektronische Fußfesseln für Wirtschaftsstraftäter |
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Bielefeld/Münster (lnw). Positiv für Unternehmen und Arbeitsplätze könne sich die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrestes anstelle von Untersuchungshaft im Wirtschaftsstrafrecht auswirken. Ein straffällig gewordener Unternehmer könne dann seiner beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen und setze damit Arbeitsplätze nicht aufs Spiel, sagte der Rechtsanwalt Michael Rietz aus Münster am Samstag in einem dpa-Gespräch. Rietz vertritt im Bielefelder Betrugsprozeß um die Milliardenpleite des westfälischen Sportbodenherstellers Balsam AG die Interessen des früheren Balsam-Finanzvorstands Klaus Schlienkamp. Ermittlungsverfahren gegen Unternehmer zögen sich wegen des schwierigen Sachverhalts oft monatelang hin. Während dieser Zeit säßen die Exmanager in Untersuchungshaft, ohne sich angemessen gegen die Vorwürfe verteidigen zu können. "Die U-Haft vernichtet diese Beschuldigten mit einem Schlag beruflich", sagte Rietz. Dies könne aber nicht Ziel der Strafrechtspflege sein. Nachdrücklich wies der Strafverteidiger darauf hin, daß es nicht um eine Amnestie oder den Verzicht auf Strafe für bestimmte Delikte gehe. Im Juni hatte die Konferenz der Justizminister des Bundes und der Länder einem auf vier Jahre befristeten Versuch mit der "elektronischen Fußfessel" in Berlin und Hamburg zugestimmt. Täter mit Haftstrafen bis zu sechs Monaten können sich mit einer am Fußgelenk getragenen "elektronischen Fessel" über Telefonleitung, Monitor und Zentralcomputer im Arrest zu Hause überwachen lassen. Zur Untermauerung seiner Argumente erinnerte der Anwalt an den Fall einer westfälischen Firma, deren Manager vorgeworfen worden war, "rüstungsrelevante Maschinen" in den Irak geliefert zu haben. Die Beschuldigten saßen monatelang in U-Haft und standen dem Unternehmen während dieser Zeit nicht zur Verfügung. Die Firma mußte schließen, weil keiner die Geschäftsführung übernehmen konnte. 40 Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz. In dem Strafverfahren wurden am Ende die meisten Anklagepunkte eingestellt. Die Exmanager mußten nach fast zweijähriger Untersuchungshaft eine Freiheitsstrafe nicht mehr antreten. Die Glocke, 21.07.1997 |