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© 1991-2011 Rechtsanwaltskanzlei Michael Rietz Impressum
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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Initiative Elektronische Fußfesseln für Wirtschaftsstraftäter
 
  Bielefeld/Münster (lnw).
Positiv für Unternehmen und Arbeitsplätze könne sich die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrestes anstelle von Untersuchungshaft im Wirtschaftsstrafrecht auswirken. Ein straffällig gewordener Unternehmer könne dann seiner beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen und setze damit Arbeitsplätze nicht aufs Spiel, sagte der Rechtsanwalt Michael Rietz aus Münster am Samstag in einem dpa-Gespräch. Rietz vertritt im Bielefelder Betrugsprozeß um die Milliardenpleite des westfälischen Sportbodenherstellers Balsam AG die Interessen des früheren Balsam-Finanzvorstands Klaus Schlienkamp. Ermittlungsverfahren gegen Unternehmer zögen sich wegen des schwierigen Sachverhalts oft monatelang hin. Während dieser Zeit säßen die Exmanager in Untersuchungshaft, ohne sich angemessen gegen die Vorwürfe verteidigen zu können. "Die U-Haft vernichtet diese Beschuldigten mit einem Schlag beruflich", sagte Rietz. Dies könne aber nicht Ziel der Strafrechtspflege sein. Nachdrücklich wies der Strafverteidiger darauf hin, daß es nicht um eine Amnestie oder den Verzicht auf Strafe für bestimmte Delikte gehe. Im Juni hatte die Konferenz der Justizminister des Bundes und der Länder einem auf vier Jahre befristeten Versuch mit der "elektronischen Fußfessel" in Berlin und Hamburg zugestimmt. Täter mit Haftstrafen bis zu sechs Monaten können sich mit einer am Fußgelenk getragenen "elektronischen Fessel" über Telefonleitung, Monitor und Zentralcomputer im Arrest zu Hause überwachen lassen. Zur Untermauerung seiner Argumente erinnerte der Anwalt an den Fall einer westfälischen Firma, deren Manager vorgeworfen worden war, "rüstungsrelevante Maschinen" in den Irak geliefert zu haben. Die Beschuldigten saßen monatelang in U-Haft und standen dem Unternehmen während dieser Zeit nicht zur Verfügung. Die Firma mußte schließen, weil keiner die Geschäftsführung übernehmen konnte. 40 Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz. In dem Strafverfahren wurden am Ende die meisten Anklagepunkte eingestellt. Die Exmanager mußten nach fast zweijähriger Untersuchungshaft eine Freiheitsstrafe nicht mehr antreten.

Die Glocke, 21.07.1997