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© 1991-2011 Rechtsanwaltskanzlei Michael Rietz Impressum
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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Digitale Fußfessel auf Probe
 
  Kommentar von Martina Fietz

Es gibt viele Argumente gegen den computerkontrollierten Hausarrest. Er gilt als Realisierung des allüberwachenden Staates, er wird als kriminalpolitisch verfehlt empfunden, weil der Gedanken der Buße unberücksichtigt bleibe, er erscheint als Beweis für die Ungleichbehandlung Seßhafter und Nicht-Seßhafter. Natürlich ist diese Strafform keine Wunderwaffe. Sie kann als Alternative zum Gefängnisaufenthalt ausschließlich bei vergleichsweise geringfügigen Delikten in Betracht kommen, vor allem, wenn vom Täter keine Gefahr ausgeht. Aber warum soll jemand, der eine Geldstrafe nicht zahlen kann, zwangsläufig in die ohnehin überfüllten Gefängnisse? Im Ausland wurden mit der elektronischen Fußfessel gute Erfahrungen gemacht. Es ist klug, daß die Justizminister jetzt die Möglichkeit eröffnen, auch hierzulande zu erproben, ob die Sanktionsmethode etwa bei Jugendlichen erfolgreich wäre, die grundsätzlich in sozial gefestigten Verhältnissen leben. Dies erfordert freilich ein enges Zusammenspiel von Polizei, Justiz und Sozialarbeit - und ist nicht unbedingt billiger als der Gefängnisaufenthalt.