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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin
 
  Schwere politische Schlappe für Peschel-Gutzeit - Hamburg muß sich im Bundesrat der Stimme enthalten

Von Insa Gall Schwere

Schlappe für Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD): Ausgerechnet bei ihrem Lieblingsprojekt - der Erprobung der elektronischen Fußfessel für verurteilte Straftäter - wird sich die Hansestadt am Freitag im Bundesrat der Stimme enthalten. Die grünen Senatoren machten der sozialdemokratischen Juristin am Dienstag im Senat einen Strich durch die Rechnung. Sie zogen die Koalitionskarte: Hamburg wird im Bundesrat das Projekt nicht unterstützen, das Lore Maria Peschel-Gutzeit selbst noch als Berliner Justizsenatorin im Rahmen einer Bundesratsinitiative angestoßen hatte. Pikant: Auch der Berliner CDU-SPD-Senat wird sich der Stimme enthalten.

"Ich bin zuversichtlich, den Modelversuch zum elektronisch überwachten Hausarrest für verurteilte Straftäter in Hamburg demnächst starten zu können", hatte die SPD-Politikerin noch vor knapp einem Monat öffentlich erklärt und bereits einen konkreten Zeitplan und weitere Details des Versuchs bekanntgegeben. Im Frühjahr sollte es losgehen. Doch nun wankt das Projekt. Denn die GAL, keineswegs Anhänger der Fußfessel, empfindet das Vorgehen der Senatorin als eigenmächtig und fühlt sich düpiert.

"Dies ist vielleicht das Lieblingsprojekt der Senatorin - aber nicht eines, das wir für sinnvoll halten", sagt GAL-Fraktionschefin Antje Möller. In einem Gespräch mit Lore Maria Peschel-Gutzeit hätten die grünen Angeordneten ihre Kritik deutlich geäußert. "Doch dann ist die Justizsenatorin Anfang Juni in die Öffentichkeit gegangen, ohne sich in der Koalition abzusprechen - dabei ist unsere Kritik keineswegs ausgeräumt", so Möller.

Die Grünen lehnen den elektronisch überwachten Hausarrest zwar nicht radikal ab, befürchten aber, daß es zu einer Ausweitung von Haftstrafen kommen könnte, wenn er erst einmal eingeführt sei. Wenn überhaupt, können sich die Grünen die Fußfessel nur zur Verbüßung einer Reststrafe vorstellen, nicht aber als eigene neue Sanktionsform. Die GAL intervenierte aber vor allem deshalb so heftig, weil der Vorstoß der Justizsenatorin in eine Phase fällt, in der auf Bundesebene zwischen SPD und Grünen um einen ganzen Katalog von Sanktions- und Vollzugsmaßnahmen gerungen wird. Dabei gilt die Fußfessel als Verhandlungsmasse.

So kämpfte Lore Maria Peschel-Gutzeit am Dienstag im Senat zwar energisch, aber doch vergeblich für ihr Projekt. "Für die Justizsenatorin ist dieses Projekt seit langem eine Herzensangelegenheit - da war es für sie nicht erfreulich, daß wir die Stimmenenthaltung durchgesetzt haben", berichtet ihr Senatskollege Willfried Maier (GAL). "Einen schwerwiegenden Konflikt gebe es aber nicht."

Wütend reagierte die SPD-Fraktion: Man bedauere die Entscheidung des Senats, sagte Fraktionschef Holger Christier. "Die Bedenken der GAL sind nicht nachvollziehbar." Bei dem Projekt handele es sich zunächst nur um einen befristeten Modellversuch, über dessen Details auf Länderebene entschieden werde. "In diesem Rahmen hätte die GAL genug Raum gehabt, um ihre Bedenken zu äußern", kritisiert Christier.

Lore Maria Peschel-Gutzeit selbst wollte die Entscheidung des Senats nicht kommentieren, sieht darin jedoch keine persönliche "Schlappe". Es sei ein normaler Vorgang in einer Koalition, sich im Bundesrat der Stimme zu enthalten, wenn man sich in einer Sache nicht einig werde. Sie hofft, daß ihre Initiative am Freitag am Bundesrat auch ohne die Hamburger Stimmen noch durchkomme. Ob und wie sich die Hansestadt dann an dem Modellversuch beteiligt, sei Verhandlungssache zwischen den Koalitionspartnern, hieß es bei den Grünen.

Die Opposition frohlockt schon jetzt über das, was auch in Regierungskreisen als "Managementfehler" beschrieben wird. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Gert Boysen sprach dem Senat sein "Beileid" aus: "Es ist mitleiderregend, wenn sich eine Landesregierung bei einem so überschaubaren Problem nicht auf eine einheitliche Meinung verständigen kann."