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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
 
  Peilsender zur Häftlingsüberwachung eingeführt - Gefängnisse werden nicht entlastet - Einsatz als Bewährungshilfe

Frankfurt/Main - Der Straftäter freut sich: "Ich bin zu Hause bei meiner Frau, und meine Freunde können mich jederzeit besuchen." Der verurteilte Autohehler sitzt hinter heimischen statt schwedischen Gardinen - lediglich ein unscheinbarer schwarzer Kunststoffstreifen mit einem Peilsenderkästchen fesselt ihn an seine Wohnung. Und genau daran hängt eine ganze Menge justizpolitischer Ehrgeiz.

Am gestrigen Dienstag wurden in Frankfurt am Main die ersten elektronischen Fußfesseln Deutschlands einsatzbereit gemacht. Ursprünglich waren sie dazu gedacht, die Gefängnisse zu entlasten und die Resozialisierung ehemaliger Straftäter zu erleichtern. Doch für den elektronisch überwachten Hausarrest, der eine Gefängnishaft ersetzen könnte, fehlt es bislang in Deutschland an der gesetzlichen Grundlage.

Die CDU/FDP-Koalition in Wiesbaden hat daher beschlossen, die Fußfessel nicht als alternative Strafform, sondern als Bewährungsauflage zu testen. Gesetzesänderungen sind dafür nicht nötig, allerdings eine richterliche Anordnung für jeden Einzelfall und die ausdrückliche Zustimmung des künftigen Trägers der Fessel. Bis zu 30 auf Bewährung freigelassene Straftäter können ab sofort in Frankfurt mit dem elektronischen Kästchen am Fußgelenk ihrem Job nachgehen und anschließend ihre Freizeit in den eigenen vier Wänden verbringen. Der Verlauf des auf zwei Jahre angelegten und 780 000 Mark teuren Modellversuchs wird vom Freiburger Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht ausgewertet. Grundsätzlich soll es nur für die Arbeit erlaubt sein, die eigenen vier Wände zu verlassen. Besuche in der Stammkneipe, am Kiosk oder an der Trinkhalle um die Ecke sind nicht vorgesehen, da gerade derartige Milieus als Risikofaktor gelten. Die elektronische Fußfessel, darauf legen die Juristen im Wiesbadener Ministerium Wert, sei keine zusätzliche Strafe, sondern ein geeignetes Instrument, die Bewährungsauflagen schwieriger "Kunden" zu überwachen.

Für die Fessel kommen laut Ministeriumssprecher Martin W. Huff in erster Linie "Wackel-Kandidaten" infrage, bei denen die Richter ohne zusätzliche Sicherung schwere Bedenken hätten, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Eine zweite Zielgruppe sind Verurteilte, die gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben und eigentlich zurück ins Gefängnis müssten. Die ständig überbelegten Gefängnisse in Hessen würden so immerhin indirekt entlastet. Mehr könnte da der zweite Schritt bringen, den die Hessen wie die Nachbarn in Baden-Württemberg nach der erhofften Änderung des Strafvollzuggesetzes planen. So genannte Ersatzfreiheitsstrafen könnten dann in beiden Ländern mit der Elektro-Fessel verbüßt werden. Diese Strafen werden fällig, wenn Verurteilte ihre Geldstrafe nicht begleichen können oder wollen. Nach Schätzung des Landesverbandes der Vollzugsbediensteten könnten so allein in Hessen etwa 200 dringend benötigte Haftplätze frei gemacht werden. sur/dpa /

Die Welt online vom 16.August 2000