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© 1991-2011 Rechtsanwaltskanzlei Michael Rietz Impressum
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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Mit der Fußfesssel auf Bewährung
 
  Hessens Justizminister Wagner: Elektronische Aufenthaltskontrolle soll Selbstdisziplin der Straftäter fördern

Wiesbaden - Der hessische Justizminister Christian Wagner (CDU) mag das Wort "Fußfessel" nicht. "Es hat etwas von Mittelalter", meint der Mann, den Hessens neuer Ministerpräsident Koch dazu ausersehen hat, "den härtesten Strafvollzug in Deutschland" sicherzustellen. Zudem kann sich Wagner nun wirklich nicht mit der Vorstellung anfreunden, "daß ein rechtskräftig verurteilter Täter in seiner Wohnung bei Bier und Fernsehen seine Strafe absitzt". Hier wird seiner Meinung nach der Strafzweck verfehlt. Des Ministers Skepsis gegenüber der elektronischen Fußfessel als Ersatz für den normalen Strafvollzug gibt einem von Wagner gleichwohl mit diesem High-Tech-Überwachungsinstrument gestarteten Modellversuch deshalb eine andere Richtung. So will der Minister in den nächsten zwei Jahren im Bezirk des Landgerichts Frankfurt/Main die elektronische Fessel nur "im Rahmen der Bewährungsaufsicht" für verurteilte Straftäter testen lassen. Wagner erhofft sich durch eine strengere Kontrolle der unter Aufsicht stehenden Täter, daß Bewährungen in der Zukunft weniger widerrufen müssen als bisher. "Viele Gefangene verlernen es, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren oftmals mühsam gefundenen Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstelle", weiß der Minister. Er glaubt deshalb, daß die elektronische Fußfessel die Selbstdisziplin innerhalb der Bewährungszeit fördern wird und "damit ein wichtiges Mittel zur erfolgreichen Resozialisierung des Gefangenen sein kann". Für das hessische "Fesselungsmodell" sind nach dem Urteil des Ministers keine neuen Gesetze notwendig. Die elektronische Überwachung sei möglich, wenn das Gericht dies anordne und der Verurteilte einwillige (Paragraph 56c, Absatz 2 StGB). Der Richter könne nämlich den Verurteilten durchaus anweisen, "Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit beziehen". Und wie funktioniert die Computerfessel? Am Fuß des Verurteilten wird ein Sender angebracht, der einem Empfänger am häuslichen Telefon in bestimmten Intervallen die Anwesenheit des Täters meldet. Diese Daten werden in einem Zentralcomputer registriert, so daß eine genaue Kontrolle möglich ist. Spontane Zustimmung hat das Wagner-Modell bei den hessischen Liberalen gefunden. Ihr Fraktionsvorsitzender Jörg-Uwe Hahn kann sich die Nutzung der Fußfessel auch bei Personen vorstellen, die vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlten und daher eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe antreten müßten. Als "aberwitzige Idee" und eine "Art Zusatzstrafe" hat dagegen die grüne Opposition die geplante elektronische Bewährungskontrolle bezeichnet.

"Die Welt", 11. Juni 1999