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© 1991-2011 Rechtsanwaltskanzlei Michael Rietz Impressum
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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Massentest für elektronische Fessel
 
  Von Florian Rötzer

England und Wales wollen jährlich 30000 Gefangene vorzeitig entlassen. Großbritannien hat in England und Wales sozusagen einen Massentest mit der elektronischen Überwachung begonnen. Seit heute werden Häftlinge mit einer Strafe zwischen drei Monaten und vier Jahren bis zu zwei Monate früher entlassen, wenn sie für die Öffentlichkeit kein Risiko darstellen und eine elektronische Fessel tragen.

Weil die vorzeitige Entlassung nicht schon die ganze Freiheit schenken, sondern den Häftlingen erleichtern soll, sich wieder an das Leben außerhalb der Gefängnismauern anzupassen, werden sie zu einem mindestens neunstündigen Ausgehverbot verpflichtet, das in aller Regel in der Nacht wirksam sein wird. Die während dieser Zeit obligatorische zu tragende Fessel ist mit einem Kontrollzentrum verbunden, von dem aus überprüft werden kann, ob der Träger während des Ausgehverbots sich auch tatsächlich Zuhause aufhält. Wenn der vorzeitig Entlassene die Fessel entfernt oder wieder eine Straftat begeht, wird er, sofern man ihn denn erwischt, wieder ins Gefängnis zurückgebracht.

Die Entscheidung über die vorzeitige Entlastung liegt in den Händen der Gefängnisdirektoren. Gewalttäter und Sexualstraftäter sollen allerdings nur unter außergewöhnlichen Umständen vorzeitig entlassen werden. Vorgesehen ist, jährlich an die 30000 Gefangenen vorzeitig zu entlassen und an die elektronische Fessel zu hängen. Grund dafür ist vermutlich nicht nur, den Straftätern größere Chancen zur Anpassung an das Leben in der Freiheit zu geben, sondern auch die Überfüllung der Gefängnisse. In Holland wurden in einer ähnlichen, wenn auch im Umfang viel kleineren Aktion bislang 300 Gefangene vorzeitig mit der elektronischen Fessel entlassen. Nur einer ist bislang wieder eingesperrt worden.

28.Januar 1999