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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Elektronische Fußfessel wird erprobt
 
  Justizminister befürworten Modellversuche mit einigen Gefangenen.

Die Justizminister haben die Zulassung von Modellversuchen zur Erprobung der elektronischen Fußfessel bei ihrer Frühjahrskonferenz in Baden-Baden mit 15 zu eins gegen die Stimme Sachsens befürwortet. Nach einer erforderlichen Gesetzesänderung wollen Hamburg und Baden-Württemberg die neue Sanktionsform mit einigen wenigen Gefangenen testen. Hessen will ohne Gesetzesänderung die Fußfessel an Tätern erproben, die auf Bewährung auf freiem Fuß sind.

Dennoch bleibt die Einführung dieser Form des elektronisch überwachten Hausarrests umstritten. "Ich halte diesen kriminalpolitischen Ansatz für falsch", sagte der sächsische Justizminister Steffen Heitmann (CDU). Der bayerische Justizminister Alfred Sauter (CSU) lehnt Hausarrest als Ersatz für Gefängnisstrafen ab. Die elektronische Fußfessel sei mit Kosten von 150 bis 180 Mark je Tag teurer als ein Haftplatz mit 120 Mark. Außerdem sei sie nur für kurze Freiheitsstrafen geeignet, die in Deutschland aber ohnehin kaum verhängt würden. Es sei nicht einzusehen, warum ein Verurteilter seine Strafe zu Hause vor dem Fernseher absitzen dürfe.

Die Welt, 10. September 1999