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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar Hannoveraner Anwalt Dr. Marc Hudy warnt vor hohen Kosten und Verschärfung des deutschen Strafvollzugs

Mit einer elektronischen Fußfessel sollen künftige Straftäter ihre Haft auch zu Hause absitzen können. Auf entsprechende Modellversuche haben sich die Justizminister der Länder jetzt geeinigt. Vor möglichen Problemen des elektronisch überwachten Hausarrestes warnte der Hannoveraner Jurist Dr. Marc Hudy bereits seit zwei Jahren. Der 30jährige Anwalt erläutert, warum die Technik nur bedingt für Deutschland tauglich ist.

In Ihrer frisch erschienen Dissertation Elektronisch überwachter Hausarrest kommen Sie zu dem Schluß, daß elektronische Fußfesseln im deutschen Strafvollzug problematisch seien. Befürworter verweisen aber auf gute Erfahrungen aus den USA und Schweden.

Diese Erfahrungen kann man nur begrenzt übertragen, weil es die entsprechende Tätergruppe in deutschen Gefängnissen nicht gibt. Mit der Fußfessel können Sie nur Täter überwachen, die eine Wohnung, ein Telefon und eine sinnvolle Arbeit besitzen. Bei Tätern in so geordneten Verhältnissen verhängen deutsche Richter meist Geldbußen oder setzen die Strafe zur Bewährung aus.

Wie ist es in anderen Ländern?

In Schweden wird die Fußfessel bei Familienvätern aus guten sozialen Verhältnissen angewendet: Für Verkehrsdelikte, leichte Eigentumsdelikte oder Schwarzbrennerei müssen sie entweder ihren Jahresurlaub nehmen und für zwei oder drei Wochen ins Gefängnis gehen oder sie wählen Hausarrest. Auch in den USA ist das Risiko viel höher, in Haft zu kommen: Wer dort zum Beispiel schuldlos in eine Prügelei gerät, kann durchaus für fünf Tage in Haft kommen.

Solche Kurzstrafen gibt es in Deutschland nicht?

Haftstrafen unter sechs Monaten werden nur in den allerseltensten Fällen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Unter einem Monat gibt es gar keine Haftstrafen. Es ist zu befürchten, daß mit der Fußfessel nicht eine Alternative zum Gefängnisaufenthalt geschaffen wird, sondern zur Bewährung und das wäre eine Verschärfung.

Was halten Sie von dem Argument, die elektronische Fußfessel sei kostengünstiger?

Die Forschung beweist, daß Menschen in den Gefängnissen meist obdachlos, durch Drogen mehrfachbelastet oder sehr jung sind. Damit kommt nur ein sehr kleiner Personenkreis für den Hausarrest in Frage. Dafür müßte das ganze Überwachungssystem installiert und betrieben werden und das wird sehr teuer. Auf der anderen Seite werden nur 20 Mark am Tag für Verpflegung eingespart. Der Rest der Gefängniskosten sind Bau- und Personalkosten, die weiterhin bestehen bleiben, weil Sie aufgrund der Fußfessel keine ganze Anstalt schließen können.

Das heißt, die eigentlichen Nutznießer wären die Hersteller.

In den USA spielte der industrielle Komplex eine große Rolle. Viele Produzenten sind ehemalige Rüstungsfirmen, denen der Etat Anfang der 80er Jahre stark zurückgestutzt wurde. Danach haben sie ihre Kapazitäten im zivilen Sektor genutzt und sind ganz stark in die Ministerien gegangen.

Zu uns ist das eher herübergeschwappt, hier kam der Anstoß aus den Ministerien selbst. Inzwischen war ich auf vielen Info-Veranstaltungen und da wurde deutlich, daß die wissenschaftliche Literatur kaum bekannt war. Dafür lagen die Prospekte der Hersteller aus.

Die einzige Gegenstimme bei der Entscheidung der Justizminister kam aus Sachsen. Begründet wurde sie allerdings nicht mit den von Ihnen genannten Bedenken, sondern der Warnung, die Bevölkerung werde die Möglichkeit, eine Haftstrafe auf dem Sofa abzusitzen ablehnen.

Umfragen unter Häftlingen zeigen, daß einige den Arrest härter fanden als einen vorherigen Gefängnisaufenthalt. Sie sagten: Dort waren wir gleich, hier gehen alle ein und aus, nur ich nicht. Die Kinder wollen raus, Eis essen, und wie soll ich ihnen erklären, daß ich nicht mitkommen kann?. Andere sahen es als Vorteil, bei der Familie zu sein und zur Arbeit gehen zu können durch die Fernüberwachung ist das möglich.

Vorerst soll die elektronische Fessel nur im Modellversuch erprobt werden. Ist das ein guter Kompromiß, durch den Meinungsverschiedenheiten geklärt werden können?

Mein Fazit ist, daß der Hausarrest in Deutschland nur für eine äußerst kleine Personengruppe taugt, und daß es eine sehr teure Technik ist. Außerdem besteht die große Gefahr, daß die Überwachung auf Personen ausgeweitet wird, die bisher gar nicht ins Gefängnis müssen, sondern unter herkömmliche Bewährungsauflagen gestellt werden.