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Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar |
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Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar
Hannoveraner Anwalt Dr. Marc Hudy warnt vor hohen Kosten und Verschärfung des deutschen Strafvollzugs Mit einer elektronischen Fußfessel sollen künftige Straftäter ihre Haft auch zu Hause absitzen können. Auf entsprechende Modellversuche haben sich die Justizminister der Länder jetzt geeinigt. Vor möglichen Problemen des elektronisch überwachten Hausarrestes warnte der Hannoveraner Jurist Dr. Marc Hudy bereits seit zwei Jahren. Der 30jährige Anwalt erläutert, warum die Technik nur bedingt für Deutschland tauglich ist. In Ihrer frisch erschienen Dissertation Elektronisch überwachter Hausarrest kommen Sie zu dem Schluß, daß elektronische Fußfesseln im deutschen Strafvollzug problematisch seien. Befürworter verweisen aber auf gute Erfahrungen aus den USA und Schweden. Diese Erfahrungen kann man nur begrenzt übertragen, weil es die entsprechende Tätergruppe in deutschen Gefängnissen nicht gibt. Mit der Fußfessel können Sie nur Täter überwachen, die eine Wohnung, ein Telefon und eine sinnvolle Arbeit besitzen. Bei Tätern in so geordneten Verhältnissen verhängen deutsche Richter meist Geldbußen oder setzen die Strafe zur Bewährung aus. Wie ist es in anderen Ländern? In Schweden wird die Fußfessel bei Familienvätern aus guten sozialen Verhältnissen angewendet: Für Verkehrsdelikte, leichte Eigentumsdelikte oder Schwarzbrennerei müssen sie entweder ihren Jahresurlaub nehmen und für zwei oder drei Wochen ins Gefängnis gehen oder sie wählen Hausarrest. Auch in den USA ist das Risiko viel höher, in Haft zu kommen: Wer dort zum Beispiel schuldlos in eine Prügelei gerät, kann durchaus für fünf Tage in Haft kommen. Solche Kurzstrafen gibt es in Deutschland nicht? Haftstrafen unter sechs Monaten werden nur in den allerseltensten Fällen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Unter einem Monat gibt es gar keine Haftstrafen. Es ist zu befürchten, daß mit der Fußfessel nicht eine Alternative zum Gefängnisaufenthalt geschaffen wird, sondern zur Bewährung und das wäre eine Verschärfung. Was halten Sie von dem Argument, die elektronische Fußfessel sei kostengünstiger? Die Forschung beweist, daß Menschen in den Gefängnissen meist obdachlos, durch Drogen mehrfachbelastet oder sehr jung sind. Damit kommt nur ein sehr kleiner Personenkreis für den Hausarrest in Frage. Dafür müßte das ganze Überwachungssystem installiert und betrieben werden und das wird sehr teuer. Auf der anderen Seite werden nur 20 Mark am Tag für Verpflegung eingespart. Der Rest der Gefängniskosten sind Bau- und Personalkosten, die weiterhin bestehen bleiben, weil Sie aufgrund der Fußfessel keine ganze Anstalt schließen können. Das heißt, die eigentlichen Nutznießer wären die Hersteller. In den USA spielte der industrielle Komplex eine große Rolle. Viele Produzenten sind ehemalige Rüstungsfirmen, denen der Etat Anfang der 80er Jahre stark zurückgestutzt wurde. Danach haben sie ihre Kapazitäten im zivilen Sektor genutzt und sind ganz stark in die Ministerien gegangen. Zu uns ist das eher herübergeschwappt, hier kam der Anstoß aus den Ministerien selbst. Inzwischen war ich auf vielen Info-Veranstaltungen und da wurde deutlich, daß die wissenschaftliche Literatur kaum bekannt war. Dafür lagen die Prospekte der Hersteller aus. Die einzige Gegenstimme bei der Entscheidung der Justizminister kam aus Sachsen. Begründet wurde sie allerdings nicht mit den von Ihnen genannten Bedenken, sondern der Warnung, die Bevölkerung werde die Möglichkeit, eine Haftstrafe auf dem Sofa abzusitzen ablehnen. Umfragen unter Häftlingen zeigen, daß einige den Arrest härter fanden als einen vorherigen Gefängnisaufenthalt. Sie sagten: Dort waren wir gleich, hier gehen alle ein und aus, nur ich nicht. Die Kinder wollen raus, Eis essen, und wie soll ich ihnen erklären, daß ich nicht mitkommen kann?. Andere sahen es als Vorteil, bei der Familie zu sein und zur Arbeit gehen zu können durch die Fernüberwachung ist das möglich. Vorerst soll die elektronische Fessel nur im Modellversuch erprobt werden. Ist das ein guter Kompromiß, durch den Meinungsverschiedenheiten geklärt werden können? Mein Fazit ist, daß der Hausarrest in Deutschland nur für eine äußerst kleine Personengruppe taugt, und daß es eine sehr teure Technik ist. Außerdem besteht die große Gefahr, daß die Überwachung auf Personen ausgeweitet wird, die bisher gar nicht ins Gefängnis müssen, sondern unter herkömmliche Bewährungsauflagen gestellt werden. |