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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfessel?
 
  Strafvollzug

Für Straftäter in Hessen brechen neue Zeiten an: Die elektronischen Fußfesseln werden aktiviert. Doch das bedeutet für Gefängnisinsassen noch nicht, dass sie ihre Strafe bald gemütlich zu Hause absitzen können.

Unauffällig, aber effektiv? Die elektronische Fußfessel Wiesbaden - Denn für einen elektronisch überwachten Hausarrest, der eine Gefängnishaft ersetzen könnte, gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage. Die Länder wollen zwar eine Öffnungsklausel für Modellversuche in dem entsprechenden Bundesgesetz, konnten aber mit dieser Idee bislang keine Mehrheit im Bundestag erreichen. Die CDU/FDP-Koalition in Wiesbaden ist daher auf die Idee gekommen, die Fußfessel nicht als Strafform, sondern als Bewährungsauflage auszuprobieren - mit richterlicher Anordnung im Einzelfall und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des künftigen Trägers der Fessel. Gesetzesänderungen sind dafür nicht nötig. Und so funktioniert der unscheinbare Kunststoffstreifen mit dem kleinen Sender dran: Die am Fußgelenk von verurteilten Straftätern angebrachten Geräte melden einem Zentralrechner sofort, wenn sich ihr Träger nicht mehr im Umkreis einer so genannten "Databox" befindet, die an das heimische Telefon angeschlossen wird. Im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten und 780.000 Mark teuren Modellversuchs sind 30 Geräte angeschafft worden, die im Amtsgerichtsbezirk Frankfurt eingesetzt werden sollen.

Bis zu 30 auf Bewährung freigelassene Straftäter können ab sofort in der Kriminalitätshochburg Frankfurt mit dem elektronischen Helfer am Fußgelenk ihrem normalen Job nachgehen und anschließend ihre Freizeit in den eigenen vier Wänden verbringen. Ihre Sender melden der am Telefon angeschlossenen "Databox" stets, ob sie sich innerhalb oder außerhalb der ungefähren Reichweite von 80 Metern befinden. Der bei der zentralen hessischen Datenverarbeitung in Hünfeld untergebrachte Zentralrechner vergleicht die Zeiten mit dem vorher eingegebenen Wochenprofil des Straftäters. Ist er zum Beispiel zu den vorgeschriebenen Zeiten nicht in der Wohnung oder liegt während der Arbeitszeit lieber auf dem heimischen Sofa, meldet sich das System. Die vier Sozialarbeiter, die das System überwachen, kümmern sich dann um den Fall und setzen die Bewährungshelfer in Gang. Zusätzlich sind die Arbeitgeber verpflichtet, zeitliche Verfehlungen ihrer Beschäftigten zu melden. Grundsätzlich soll es nur für die Arbeit erlaubt sein, die eigenen vier Wände zu verlassen. Besuche in der Stammkneipe, am Kiosk oder an der Trinkhalle um die Ecke sind nicht vorgesehen - gerade diese Milieus gelten als Risiko-Faktor. Kritiker wie der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele meinen, der permanente Aufenthalt im eigenen Heim könne nicht nur für den Fesselträger, sondern auch für seine Mitbewohner zur Belastung werden. Auch sehen sie die Gefahr eines Zweiklassen-Systems: Telefonfestanschluss und eigene Wohnung sind nämlich Voraussetzung für den Einsatz des elektronischen Wächters.

SPIEGEL ONLINE - 02. Mai 2000, 13:08