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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Elektro-Fußfesseln im Probeeinsatz
 
  Hessen: Vorerst kein Ersatz für Haft - Nur bei Bewährung

Der hessische Strafvollzug testet die so genannte elektronische Fußfessel erstmals in der Praxis. An diesem Dienstag werden in Frankfurt am Main die ersten elektronischen Fußfesseln Deutschlands einsatzbereit gemacht. Doch vorerst wird kein Häftling in Hessen seine Strafe zu Hause absitzen können. Denn für den elektronisch überwachten Hausarrest fehlt bislang die Gesetzesgrundlage. Die Bundesländer wollen zwar eine Öffnungsklausel für Modellversuche in dem entsprechenden Bundesgesetz, sind aber mit dieser Idee bislang bei der Bundestagsmehrheit nicht durchgedrungen. Die CDU/FDP-Koalition in Wiesbaden ist daher auf die Idee gekommen, die Fußfessel nicht als zusätzliche Strafform, sondern als Bewährungsauflage auszuprobieren - mit richterlicher Anordnung im Einzelfall und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des künftigen Trägers der Fessel. Gesetzesänderungen sind dafür nicht nötig.

KONTROLLE ÜBER “DATABOX”
Bis zu 30 auf Bewährung frei gelassene Straftäter können ab sofort in der Kriminalitätshochburg am Main mit dem elektronischen Helferlein am Fußgelenk ihrem normalen Job nachgehen und anschließend ihre Freizeit in den eigenen vier Wänden verbringen. Ihre Sender melden der am Telefon angeschlossenen “Databox” stets, ob sie sich innerhalb oder außerhalb der ungefähren Reichweite von 80 Metern befinden. Der bei der zentralen hessischen Datenverarbeitung in Hünfeld untergebrachte Zentralrechner vergleicht die Zeiten mit dem vorher eingegebenen Wochenprofil des Delinquenten. Ist er zu den vorgeschriebenen Zeiten nicht in der Wohnung oder liegt während der Arbeitszeit lieber auf dem heimischen Sofa, meldet sich das System. Die vier Sozialarbeiter, die im Rahmen einer Maßnahme des Arbeitsamtes das System überwachen, kümmern sich dann um den Fall und setzen die Bewährungshelfer in Gang. Zusätzlich sind die Arbeitgeber verpflichtet, zeitliche Verfehlungen ihrer Beschäftigten zu melden.

KOSTEN VON 780.000 MARK
Der Verlauf des auf zwei Jahre angelegten und 780.000 Mark teuren Modellversuchs wird vom Freiburger Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht ausgewertet. Grundsätzlich soll es nur für die Arbeit erlaubt sein, die eigenen vier Wände zu verlassen. Besuche in der Stammkneipe, am Kiosk oder an der Trinkhalle um die Ecke sind nicht vorgesehen, da gerade derartige Milieus als Risiko-Faktor gelten. Der permanente Aufenthalt im eigenen Heim könne aber zur Belastung nicht nur des Fesselträgers, sondern auch seiner Mitbewohner führen, warnen Kritiker wie der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele. Auch drohe die Gefahr eines Zweiklassen-Systems, weil Telefonfestanschluss und eigene Wohnung Voraussetzung für den Einsatz des elektronischen Wächters sind. Die elektronische Fußfessel, darauf legen die Juristen im Wiesbadener Ministerium Wert, sei keine zusätzliche Strafe, sondern ein geeignetes Instrument, die Bewährungsauflagen schwieriger “Kunden” zu überwachen. Für die Fessel kommen laut Ministeriumssprecher Martin W. Huff in erster Linie “Wackel-Kandidaten” in Frage, bei denen die Richter ohne zusätzliche Sicherung schwere Bedenken hätten, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Eine zweite Zielgruppe sind Verurteilte, die gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben und eigentlich zurück ins Gefängnis müssten. Die ständig überbelegten Gefängnisse in Hessen würden so immerhin indirekt entlastet.

HOFFEN AUF NEUES GESETZ
Mehr könnte da der zweite Schritt bringen, den die Hessen wie die Nachbarn in Baden-Württemberg nach der erhofften Änderung des Strafvollzuggesetzes planen. So genannte Ersatzfreiheitsstrafen könnten dann in beiden Ländern mit der Elektro-Fessel verbüßt werden. Diese Strafen werden fällig, wenn Verurteilte ihre Geldstrafe nicht begleichen können oder wollen. Nach Schätzung des Landesverbandes der Vollzugsbediensteten könnten so allein in Hessen etwa 200 dringend benötigte Haftplätze frei gemacht werden.