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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Die Fußfesssel bleibt umstritten
 
  15 Landesminister sind für die Einführung des elektronischen Hausarrestes - Sachsen stimmte dagegen

Baden-Baden - Auch nach ihrer Billigung durch die Justizministerkonferenz bleibt die Einführung der "elektronischen Fußfessel" umstritten. "Ich halte diesen kriminalpolitischen Ansatz für falsch", sagte der sächsische Justizminister Steffen Heitmann (CDU) zum Abschluß des dreitägigen Treffens der Justizminister in Baden-Baden. Bei ihrer Frühjahrskonferenz, die am Montag begonnen hatte, haben die Justizminister die Zulassung von Modellversuchen zur Erprobung des elektronischen Hausarrests mit 15 Stimmen befürwortet. Sachsen stimmte dagegen. Nach einer erforderlichen Gesetzesänderung will Hamburg probeweise für höchstens vier Jahre ermöglichen, daß Reststrafen bis zu sechs Monaten zu Hause abgesessen werden können. Dadurch werde die Wiedereingliederung in die Gesellschaft verbessert, sagte Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD). Baden-Württemberg will die neue Vollzugsform anstelle der - bei Nichtzahlung einer Geldstrafe verhängten - Ersatzfreiheitsstrafe testen. Hessen will ohne Gesetzesänderung die Fußfessel an Tätern erproben, die Bewährung erhalten haben. Heitmann warnte davor, daß die Möglichkeit, eine Haftstrafe zu Hause auf dem Sofa abzusitzen, bei der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen werde. Der grüne Rechtspolitiker Volker Beck lehnte die Einführung der Fußfessel aus ethischen Gründen ab. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sprach sich dafür aus, die elektronische Fessel nur bei Tätern mit leichten Strafen einzusetzen. BDK-Vorsitzender Eike Bleibtreu sagte, fehlende Haftplätze könnten kein Argument sein, um Schwerkriminelle vorzeitig zu entlassen. Bei der Justizreform einigten sich die Minister auf das Ziel, bei der Berufung in Zivilsachen nicht mehr die gesamte Beweisaufnahme neu aufzurollen. Statt dessen soll das erste Urteil in der zweiten Instanz nur noch auf Fehler überprüft werden. Der Bonner Justizstaatssekretär Hansjörg Geiger erwartet, daß es dadurch zu einem klareren Prozeßzug und damit zu einer Entlastung der Justiz kommt. Er wies darauf hin, daß derzeit wegen der Berufungssumme von 1500 Mark etwa 40 Prozent der Amtsgerichtsurteile rechtskräftig würden, ohne daß der Bürger sich dagegen vor dem Landgericht wehren könnte. Nach dem Willen des Bundesjustizministeriums solle diese Summe gesenkt werden. Zum Thema Justizreform kündigte Geiger an, das Bundesjustizministerium wolle noch bis zum Jahresende einen Referentenentwurf vorlegen und so die Einführung eines klareren und bürgerfreundlicheren Instanzenzugs voranbringen. Bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Anhebung des Gefangenenlohns konnten sich die Minister nicht einigen. Während Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) sich für einen Strafrabatt statt einer Lohnerhöhung aussprach, votierte Sachsen dagegen. Bayern warnte vor einer Verteuerung der ohnehin kaum konkurrenzfähigen Gefangenenarbeit, die derzeit mit rund 200 Mark im Monat entlohnt wird. Zur Zukunft der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischen Unrechts bestätigten die Minister ihren Beschluß vom Herbst vergangenen Jahres. Danach sollen die Bestände der Zentrale für Forschung und Publizistik zugänglich gemacht werden.

"Die Welt" vom 10. Juni 1999