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© 1991-2011 Rechtsanwaltskanzlei Michael Rietz Impressum
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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Elektronisch gefesselt
 
  Mit dem Pieper auf Du

Das System ist umfangreich und funktioniert trotzdem ganz einfach. Seit der Gedanke der Resozialisierung dem der Rache den Rang abgelaufen hat, seit also, wer die bestehenden Gesetze nicht respektiert, ganz protestantisch seine Schuld erkennen und auf den richtigen Weg gebracht werden soll, ist die Welt hinter Gittern anders geworden. Was vorher jenseits von wie auch immer formuliertem Recht stattfand, differenziert sich seither in eine komplexe Struktur von Strafvollzug aus. Das repressive Pendant zur großen Welt außerhalb der kleinen Gitter: Wer bereit ist, reumütig mit dem System der Strafe zu kooperieren, dem stehen (fast) alle Türen offen. Der hat Freigang, Sportprogramm, Fernsehabend. Wer Ärger macht, etwa die Billigstlohn-Arbeit ablehnt oder sich den Anweisungen der Schließer verweigert, den trifft die ganze Härte des Vollzugsrechts: Terror, Kontaktverbot, Bunkerhaft.

Diesen Mechanismus der Selektion haben die Justizminister der Länder letzte Woche um einen Aspekt erweitert. Freilich aus humanitären Gründen - darunter macht's ja heute keiner mehr - und zunächst als Modellversuch in Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin soll nun die "elektronische Fußfessel" eingeführt werden. Das Prinzip: Der Verurteilte muß seine Strafe nicht im Knast, sondern zu Hause absitzen und wird nicht aus dem sozialen Umfeld herausgerissen. Vorausgesetzt, er hat überhaupt ein soziales Umfeld und ein Zuhause. Mit einem Minisender, der ans Bein gebunden wird, können die Strafverfolger sofort feststellen, ob sich ihr Delinquent etwa unrechtmäßig von der Wohnung entfernt und auf ein Bierchen in die nächste Kneipe geht oder ins Bett der Freundin hüpft. Die vom Knast ins individuelle Bewußtsein vorgelagerte Kontrolle wird funktionieren. Und wenn das schlechte Gewissen doch nicht ausreicht, muß eben, ganz amtlich, doch wieder der Antrittsbescheid für den Knast her. Martin Luther wäre begeistert.

Natürlich zielt der elektronisch kontrollierte Hausarrest nicht nur, wie Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sagt, auf jene, die "wegen kleinerer Vergehen zu Geldstrafen verurteilt wurden, die aber nicht zahlen können". Der nächste Schritt, zum Beispiel die "fußfesselüberwachte Bewährungsstrafe", ist vorhersehbar. Zunächst aber wird eine Einführung des Kontroll-Piepers anderen Quasi-Delinquenten das Leben schwer machen: Flüchtlingen. Denen dürfte die elektronische Fußfessel bald so sicher sein wie jetzt die gentechnische Überprüfung, mit der man einst angeblich Vergewaltigern auf die Spur kommen wollte. Die Fessel wird auch im Bewußtsein der Asylsuchenden ihre repressive Wirkung nicht verfehlen: Schließlich dürfen sie qua Gesetz die ihnen zugeordnete Region nicht verlassen.