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  Themenübersicht:  
  Hausarrest
 
 
 
  Die elektronische Fußfessel wird am Fuß- oder Handgelenk des Verdächtigten befestigt. Sie sendet Radiowellen aus, die von einem Kontrollgerät im Haus aufgefangen und per Telefon an Polizei oder Justizbehörden weitergemeldet werden. Verläßt der Täter das Haus, schlägt das Gerät Alarm. Die Fessel läßt sich nicht abstreifen, ihre Energie bezieht sie aus einer wasserdicht verpackten Batterie. Um Manipulationen zu verhindern, wechselt das Gerät ständig die Frequenzen und löst beim Versuch des Abstreifens Alarm aus. Der Arrest in den eigenen vier Wänden ist trotz des technischen Aufwandes erheblich günstiger als ein Gefängnisaufenthalt. In Berlin und Hamburg starten bald erste Versuche für Täter, die zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.  
   
  Fußfessel für 30 Straftäter in Hessen
Die Welt online, 16.August 2000
 
  Hessen testen als erstes deutsches Bundesland die elektronische Fußfessel
Heise, 03.Mai 2000
 
  Mehr Freiheit durch die elektronische Fußfussel?
SPIEGEL ONLINE, 02.Mai 2000, 13:08
 
  Elektro-Fußfesseln in Probeeinsatz  
  Digitale Fußfessel auf Probe  
  Elektronische Fußfessel wird erprobt
Die Welt, 10.September 1999
 
  Mit der Fußfessel auf Bewährung
Die Welt, 11.Juni 1999
 
  Die Fußfessel bleibt umstritten
Die Welt, 10.Juni 1999
 
  Massentest für elektronische Fußfessel
28.Januar 1999
 
  Gefängnis unter freiem Himmel
13.Januar 1999
 
  Justizminister will "elektronische Fußfessel" einführen
Südwestdeutsche Zeitung, 17.August 1998
 
  Fußfessel statt Gefängnisgitter
Westfälische Nachrichten, 13.September 1997
 
  Initiative:
Elektronische Fußfesseln für Wirschaftsstraftäter
Die Glocke, 21.Juli 1997
 
  Elektronische Fußfessel hier kaum anwendbar  
  Elektronische Fußfessel - GAL stoppt Justizsenatorin  
  Elektronisch gefesselt  
  Elektronische Fußfessel  
  Electronic Monitoring  
  Justiz und Strafvollstreckung:
Elektronische Fußfessel
 
  House arrest with electronic monitoring  
  Der elektronisch überwachte Hausarrest  
  Literatur zum "elektronischen Hausarrest"  
  Buchtipp  

  Justizminister will "elektronische Fessel" einführen
 
  Goll sieht im Hausarrest erhebliche Vorteile gegenüber der Gefängnisstrafe - Rund um die Uhr unter Kontrolle

Die "elektronische Fessel" wird auch in baden-würtembergischen Strafvollzug eingesetzt. Justizminister Ulrich Goll (FDP) wartet nur noch auf eine dazu notwendige Änderung des Strafvollzugsgesetzes. Die elektronische Fessel soll die Voraussetzung dafür schaffen, daß Häftlinge ihre Strafe nicht im Gefängnis, sondern in der eigenen Wohnung abbüßen können. Sie stehen dabei unter strengem Hausarrest. Die Überwachung erfolgt überwiegend elektronisch - eben über die elektronische Fessel. Das ist ein kleiner, wasserdichter Sender, der einer Armbanduhr ähnelt und am Hand- oder am Fußgelenk befestigt werden kann. Über diesen Sender und einen mit dem Telefon verbundenen Empfänger wird der Arrestant von der Überwachungsbehörde kontrolliert. Gerät der Träger der elektronischen Fessel außer Reichweite des Empfängers wird in der Kontrollstelle automatisch Alarm ausgelöst, und der Arrest muß im Gefängnis statt in der Wohnung fortgesetzt werden. Die elektronische Fessel ist etwa in den Vereinigten Staaten, in Schweden, Holland, Südafrika und Singapur getestet worden. In Deutschland haben Berlin und Hamburg Modellversuche angekündigt, die im kommenden Jahr anlaufen sollen. Voraussetzung ist die Änderung des Strafvollzugsgesetzes. Diese dürfte allerdings kein Problem sein, weil die Konferenz der Justizminister - mit Ausnahme Bayerns und Sachsens - ihre Unterstützung für die Versuche zugesagt hat. Ein solches Modell plant auch Baden - Würtembergs Justizminister Goll, der sich davon zahlreiche Vorteile erhofft. Vor allem könne ein Arrestant zu Hause seine sozialen Beziehungen pflegen, er könne weiter seiner Arbeit nachgehen, gerate nicht unter den Einfluß anderer Häftlinge und müsse nicht die stigmatisierende Wirkung einer Haftstrafe ertragen. Auch der Staat hätte Vorteile, nämlich durch die Entlastung der überbesetzten Gefängnisse und nicht zuletzt durch die zu erwartenden finanziellen Einsparungen. Den statistisch erhobenen Durchschnittskosten für einen Tag Haft, die in Baden - Würtemberg bei 131 Mark je Häftling liegen, steht ein geschätzter Aufwand von lediglich 100 Mark für den kontrollierten Hausarrest gegenüber. Dabei sind die Anschaffungskosten für die elektronische Einrichtung schon mitgerechnet. Goll versicherte allerdings, die Entlastung der Vollzugsanstalten sei ebensowenig sein Ziel wie etwa eine Aufweichung der Strafsanktionen. Überdies könne von vornherein nur ein kleiner Teil der Häftlinge an dem Modell beteiligt werden, nämlich die mit sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen belegten Verurteilten. Dabei handelt es sich um Personen, die zu Geldstrafen verurteilt sind, diese aber nicht bezahlen können und deshalb ersatzweise ins Gefängnis müssen. Von diesen gibt es überraschend viele, wie sich bei Erhebungen ergeben hat. In Baden - Würtemberg treten jährlich etwa 20 000 Personen Haftstrafen an; davon sind, wie sich bei den aktuellen Erhebungen des Justizministeriums ergeben hat, 5 400 Ersatzstrafen. Von diesen Fällen wurden 900 näher untersucht. Dabei ergab sich, daß zwei Drittel der Betroffenen eigene Wohnungen hatten und ein Drittel sogar über Telefone verfügte - laut Goll ideale Voraussetzungen für den Hausarrest. Der sei, wie Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, indessen viel schwerer zu ertragen, als es auf den ersten Blick aussehen mag. Die Deliquenten sind praktisch rund um die Uhr unter Kontrolle, sie können zwar zur Arbeit gehen, nicht aber spazieren. Versucht jemand zu fliehen oder die elektronische Fessel abzustreifen löst das System in der Zentrale aus. Der Arrestant muß nicht nur ständig mit Kontrollanrufen rechnen, sondern auch mit Kontrollbesuchen. Es ist sogar möglich, ihn automatisch zu Atemtests zu nötigen - Alkohol ist auch während des Hausarrests verboten. In den Niederlanden etwa haben etliche Hausarrestanten um Einweisung ins Gefängnis nachgesucht. In Baden - Würtemberg könnte das Modell 1999 anlaufen, wenn das Strafvollzugsgesetz ergänzt ist. Auf Landesebene müßte die neue Form im Strafvollzug durch Verordnung eingeführt werden. Der Landtag hat Zustimmung signalisiert. Mit Ausnahme der "Republikaner" haben Sprecher aller Fraktionen erklärt sie würden sich dem Versuch nicht widersetzen.

Südwestdeutsche Zeitung, vom 17. August 1998