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Atomspion bald wieder frei |
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Karl-Heinz Schaab legte in der Untersuchungshaft ein Geständnis ab Münster/München (WB). Der deutsche Atomspion Karl-Heinz Schaab (64) soll bald aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Nach Informationen aus dieser Zeitung Schaab noch vor Weihnachten wieder ein freier Mann sein. Derzeit sitzt der Beschuldigte in Landsberg (Bayern) in U-Haft. Schaab hatte sich am 24. September in Frankfurt am Main den Ermittlungsbehörden gestellt. Er war nach Gesprächen mit seinem Rechtsanwalt Michael Rietz (Münster) freiwillig aus Brasilien nach Deutschland zurückgekehrt. Brasilien hatte eine Auslieferung abgelehnt. Rietz rechnet mit einer Prozeßdauer von lediglich drei Tagen und einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Hierüber habe es bereits Gespräche gegeben. Der Generalbundesanwalt wirft den Angeklagten vor, Irak in den Jahren 1989/1990 bei der Produktion waffenfähigen Urans geholfen zu haben. Wegen des dringenden Verdachts des Landesverrats und des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz war am 23. Februar 1996 Haftbefehl erlassen worden. Daraufhin hatte sich Schaab nach Brasilien abgesetzt. Hier saß der Angeklagte vom 10. Dezember 1996 bis 4. März 1998 in Auslieferungshaft. Im März kam Schaab frei. Zuständig für den Prozeß in Deutschland ist der 3. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Vorsitzender Richter Ermin Brießmann sagte gestern, daß Schaab in der U-Haft ein Geständnis abgelegt habe. Es seien aber noch weitere Ermittlungen notwendig, da sich Schaab als Opfer sehe. Bereits bei Vernehmungen in Brasilien bei Vernehmungen in Brasilien habe er behauptet, zu seinen Taten angestiftet worden zu sein. Die Angaben zu möglichen weiteren Beschuldigten seien aber nebulös. Der Prozeß beginne frühestens zum Jahreswechsel 1998/99. Brießmann bestätigte, daß die 15 Monate Auslieferungshaft in Brasilien auf die Strafzumessung angerechnet würden. Rechtsanwalt Rietz will sich in Gesprächen mit Generalstaatsanwaltschaft und Strafsenat auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für seinen Mandaten einlassen. Würden die 15 Monate in Brasilien dreifach angerechnet, bleibe Schaab bei einer Halbstrafe nach der Urteilsverkündung ein freier Mann, sagte Rietz. Westfalen - Blatt/23.10.1998 |