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Staatsanwalt fordert sechs Jahre für Schaab Wie wird Auslieferungshaft in Brasilien angerechnet? |
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München (maf). Sechs Jahre Haft. So lautet der Antrag der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Karl-Heinz Schaab. Der 64jährige Kaufbeurer ist wegen Landesverrates angeklagt, weil er maßgeblich am irakischen Atomprogramm mitgewirkt haben soll. Durch die Weitergabe seines umfassenden Wissens über Gas-Ultra-Zentrifugen und die Übergabe von vertraulichen Konstruktionszeichnungen an die Iraker habe sich Schaab eindeutig des schweren Landesverrates schuldig gemacht, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Gas-Ultra-Zentrifugen können unter anderem dazu benutzt werden, um Uran atomwaffenfähig zu machen. Deshalb unterliegen seit 1960 alle Unterlagen aus diesem Bereich in Deutschland der Geheimhaltungspflicht. Dies muß nach Auffassung des Staatsanwalts auch Schaab als damaligen qualifizierten Mitarbeiter des MAN bewußt gewesen sein: "An Schaabs Vorsatz besteht kein Zweifel." Schaabs Verteidiger Michael Rietz betonte dagegen, daß sein Mandant nur ein Mitläufer, keineswegs aber der Initiator des Geheimnisverratsgewesen sei. Ein inzwischen verstorbener Freund und Kollege habe Schaabs Vertrauen und seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgenutzt. Rietz plädierte dafür, Schaab die Freiheit zu lassen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger appellierten an das Gericht, die harte 15monatige Auslieferungshaft, die Schaab bereits in Brasilien abgesessen hat, beim Urteil entsprechend zu berücksichtigen. Ob das Gericht dies im Verhältnis eins zu zwei tut, wie es die Staatsanwaltschaft forderte, oder im Verhältnis eins zu drei, wie es der Verteidiger anregte, könnte darüber entscheiden, ob Schaab nochmals ins Gefängnis muß. Das Urteil wird für den 29. Juni erwartet. Münchner Merkur vom 22. Juni 1999 |