Themenübersicht: |
Drei Jahre Haft gefordert Verfahren gegen Mindener Juristen und gegen Bankerin fast beendet |
||
Minden/ Bielefeld (mü) - Drei Jahre Freiheitsstrafe hat die Staaatsanwaltschaft gestern für die Bankerin aus Petershagen und den Mindener Rechtsanwalt gefordert, die Geld von Anlegern veruntreut haben sollen. Der Prozeß, der seit Oktober vergangenen Jahres läuft, neigt sich damit dem Ende zu. Am kommenden Mittwoch soll das Urteil in der Sache gesprochen werden. Der 58jährigen Frau wird vorgeworfen, Anlegern vorgemacht zu haben, ihnen angeblich sichere Anlagegeschäfte vermitteln zu können, da sie als Bankerin über Insiderkenntnisse verfüge. Monatliche Renditen bis zu 14 Prozent sollten damit erwirtschaftet werden können. Der Jurist fungierte bei den Geschäften als Treuhänder. Geld verschwand Im Dezember 1995 transferierte der Mindener sieben Millionen US-Dollar für ein Geschäft mit Bankschuldverschreibungen nach London. Das Geld verschwand auf Nimmerwiedersehen. Nach Auffassung der Staaatsanwaltschaft haben beide versucht, mit wenig Aufwand viel Geld zu verdienen. Mit Geschäften, die nur auf dem grauen Kapitalmarkt angeboten würden, seien die Angeklagten einem Phantom hinterhergerannt. Festzumachen daran, daß die Bankerin immer wieder versucht habe, Geschäfte einzufädeln, die aber alle gescheitert seien. Ihr sei es aber immer wieder gelungen, durch Selbstdarstellung Fachwissen vorzuspielen, das aber nicht nachprüfbar gewesen sei. So habe sie ihre angeblich so guten Kontakte zur internationalen Finanzwelt nie preisgegeben. Die ständige Suche nach Anlagemöglichkeieten kostete die 58jährige über die Jahre viel Geld. Auch die finanzielle Situation des Juristen sei angespannt gewesen, so daß sie im Dezember 1995 beide unter Druck gestanden hätten. In dieser Situation hätten beide unkritisch reagiert und das Geld an eine Londoner Anwaltskanzlei übermittelt. Das Kapital versickerte in dunkle Kanäle. Sich selbst bereichert haben sich beide nur in ganz geringem Umfang. Die beiden Verteidiger, Michael Rietz aus Münster und Dr. Knut Recksiek aus Bielefeld, versuchten hingegen ihre Mandanten als Opfer von gerissenen Betrügern darzustellen. Die Bankerin und der Jurist hätten auf die Durchführbarkeit der Geschäfte vertraut und alles getan, um sich gegen den Verlust des Geldes abzusichern. Das sei allenfalls Fahrlässigkeit, aber kein bedingter Vorsatz nach dem Motto: Augen zu und durch. Beide seien durch den Verlust des Geldes ohnehin mehr als genug bestraft. Zulassung verloren Der Jurist hat seine Zulassung als Anwalt und Notar und somit seine berufliche Existenz verloren. Auch der Bankerin gehe es nicht besser. Beide Anwälte plädieren auf Freispruch für ihre Mandanten beziehungsweise im Falle einer Bestrafung auf Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren. Mindener Tageblatt |