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  39 Monate Haft für Wilfried I.
Gestern zunächst auf freien Fuß gesetzt.

Von Helmuth Riewe

 
  Halle/Versmold/Oldenburg. (HK).
Die strafrechtliche Aufarbeitung seiner illegalen Vermittlung ausländischer Arbeiter auf einen Schlachthof im niedersächsischen Essen ist seit gestern für den Versmolder Unternehmer und Schlachtermeister Wilfried I. beendet. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg verurteilte den 53-Jährigen aufgrund seines Geständnisses vom Vortag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Außerdem hat I. eine Geldstrafe von 72 000 Euro zu zahlen. Da I. wie auch die Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig.

Da nun weder Verdunkelungs- noch Fluchtgefahr weiter bestehen, hoben die Richter unmittelbar nach der Verkündung ihres Urteils den Untersuchungshaftbefehl gegen I. auf. An der Seite seiner Ehefrau und begleitet von seinen Anwälten Dr. Ingo Minoggio (Hamm) und Michael Rietz (Münster) verließ der Unternehmer nach fast achteinhalb Monaten Untersuchungshaft somit zunächst als freier Mann das Oldenburger Landgerichtsgebäude. Bevor er die Heimfahrt ins heimische Versmold antrat, nahm er gegenüber dieser Zeitung exklusiv zu den Beweggründen seines Geständnisses vom Vortag Stellung.

Ihm persönlich wäre es lieber gewesen, so der Unternehmer unzweideutig, wenn sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einem ausführlichen Verfahren detailliert aufgeklärt worden wären. Trotz der nun erfolgten Verurteilung ist I. sich in den wesentlichen Anklagepunkten "keiner Schuld bewusst". Was Prozessbeobachter bereits am Mittwoch feststellen konnten, bestätigte I. nochmals ausdrücklich: "Ohne Untersuchungshaft hätte es das Geständnis auf keinen Fall gegeben." Menschlich seien diese acht Monate die Hölle gewesen, so der sich innerlich noch immer gegen die Verurteilung aufbäumende Mann: "Das war mein persönlicher Untergang."

Die im Gerichtsverfahren und in der Öffentlichkeit geäußerte Vermutung, er habe im Zeitraum von 1999 bis 2003 etwa 1 000 rumänische Arbeiter illegal nach Deutschland gebracht, wies I. weit von sich. Es seien immer größere Arbeitsgruppen gewesen, die er an die Schlachthöfe im Rahmen von Werkverträgen vermittelt hätte. Für die durch die Verträge abgesicherten Zerlegearbeiten von Schlachtvieh seien Nebenarbeiten wie Kistenwaschen und innerbetriebliche Transporte erforderlich gewesen. Maximal vier bis fünf Mann einer 70-Personen-Kolonne, so I., seinen womöglich mit solchen Nebentätigkeiten beschäftigt gewesen.

Der Verurteilte verwies darauf, dass er seinen Firmensitz im Westfälischen hatte, während die Arbeiter im oldenburgischen Essen eingesetzt waren. Es mag sein, so I. gestern, dass die Meister des Schlachthofs rumänische Arbeiter "ohne mein Wissen" zu vertragsfremden Arbeiten herangezogen hätten.

Auch die nun aufgrund seines Geständnisses vom Gericht festgestellte Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren bestreitet I. massiv. Dem Gericht lägen Beweise vor, dass für die Arbeiter in Rumänien Sozialversicherung gezahlt wurde. Damit sei er seinen Verpflichtungen nachgekommen.

In einer ebenfalls nach Schluss des Verfahrens verbreiteten schriftlichen Erklärung verweisen die Anwälte Dr. Minoggio und Rietz darauf, dass I. "einer das Strafverfahren beendenden Absprache freiwillig zugestimmt" habe. Wichtig sei ihrem Mandanten gewesen, dass das gegen ihn geführte Verfahren wegen einer "angeblichen Körperverletzung zu Lasten rumänischer Arbeitnehmer eingestellt wurde".

Haller Kreisblatt, 09.07.2004