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Augen vor Pleite verschlossen Heillos überschuldeter Unternehmer stellt zu spät Insolvenzantrag - Geldstrafe |
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Mit einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 20 Euro kam ein 62-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Neustadt/WN beim Schöffengericht davon. Der Geschäftsführer einer holzverarbeitenden GmbH hatte es unterlassen, für den maroden Betrieb den Insolvenzantrag zu stellen. Dazu blieb er die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung schuldig. Oberpfalznetz, 06.05.2004 |