Themenübersicht: |
Sexuellen Missbrauch zuletzt gestanden |
||
Werne - Wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen wurde der ehemalige Führer des Pfadfinderstammes Normannen Werne-Bergkamen im Pfadfinderbund Mosaik Heinz N. (Name von der Redaktion geändert) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verurteilt. Beim letzten Verhandlungstag in der vergangenen Woche hatte der Prozess die entscheidende Wende genommen und die Freispruchtaktik der Verteidigung fiel wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Eine für den Angeklagten eigentlich als Entlastungszeugin vorgeladene junge Frau musste am Ende einräumen, selbst von dem Pfadfinderführer unsittlich im Bett seiner Tochter berührt worden zu sein. Zu Beginn hatte Heinz N. im Verfahren die Vorwürfe bestritten oder dazu geschwiegen. Nur durch die Aussagen der beiden Opfer war er belastet worden. Im Zeitraum von 1987 bis 1990 soll N. die damals neun- bzw. zwölfjährigen Mädchen in seiner Wohnung und bei Ferienfreizeiten unsittlich berührt und bei der Neunjährigen den Geschlechtsakt versucht haben. Am gestrigen Hauptverhandlungstag fand auf Antrag des neu hinzu gezogenen Rechtsanwaltes Rietz aus Münster eine Einigung zwischen Jugendschöffengericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung statt. Nach gut einstündiger, interner Beratung der Juristen verlas die Verteidigung eine Geständniserklärung mit vier Sätzen. Danach räumte Heinz N. die Vorwürfe der Anklage in vollem Umfang ein. Er könne sich aufgrund seines damaligen, übermäßigen Alkoholzuspruchs und des vergangenen langen Zeitraums nicht an Details erinnern. Er habe niemals jemanden Schaden zufügen wollen. "Ich bedaure es sehr", so die letzten Worte von Heinz N. nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Lünen folgte mit dem Urteil in vollem Umfang den Forderungen des Staatsanwaltes. Die Höhe des Strafmaßes begründete Richter Bussmann insbesondere für den Missbrauch an der damals Neunjährigen. In beiden Fällen könne man nicht von einem minder schweren Fall sprechen. Das Urteil von einem Jahr und sechs Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte bislang nicht vorbestraft und der Zeitraum zwischen Tat und Anklage relativ groß war. Ferner hat Heinz N. sämtliche Kosten des Verfahrens, also auch die der Nebenkläger, zu tragen. Ebenso wurde N. zu einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich verurteilt, wonach er an beide Opfer eine Summe von 1200 Euro zu zahlen hat.web Ruhr Nachrichten (Werne), 24.05.2002 |