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Mangel an Beweisen: Pistolen-Willi muss "nur noch" 36 Monate in Haft |
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Münster (WEB) - Nach 25 Verhandlungstagen ging gestern vor der 11. Großen Strafkammer der Prozess um illegale Waffengeschäfte zu Ende. Doch dem Kaufmann Willi H. (49) aus Hannover waren die zum Auftakt der Mammutverhandlung zur Last gelegten Verstöße gegen das Waffengesetz nicht nachzuweisen. Übrig blieb lediglich eine Beihilfe, für die der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde. Damals wurden dem im Milieu als 'Pistolen-Willi' bekannten Angeklagten unter anderem vorgeworfen, dem bereits verurteilten Lüdinghausener Musiklehrer Lothar H. (40) in Steinfurt eine zur scharfen Maschinenpistole umfunktionierte Deko-Waffe von Typ 'Scorpio' für 2 800 Mark verkauft zu haben. Außerdem soll Willi H. eine Werkstatt betrieben haben, wo er Schalldämpfer herstellte. Das Gericht konnte dem Angeklagten, der am 28. August überraschend sein Geständnis, das er "aus taktischen Gründen" abgelegt haben will, widerrufen hatte, nicht beweisen, dass er die drei Maschinenpistolen, die er für jeweils 800 Mark an einen ‚Claude' in Belgien verkaufte, selbst funktionsfähig gemacht hatte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung seien zwei Revolver und ein Gewehr sowie drei Schalldämpfer für die MP gefunden worden, aber der Angeklagte habe zur Herkunft keine Angaben gemacht. Zugunsten des Angeklagten sei seine Haftempfindlichkeit, die lange Verhandlungsdauer und die Tatsache zu bewerten, dass er bereits über acht Monate in Untersuchungshaft verbrachte. Außerdem, so der Vorsitzende, habe die Kammer einen "Härteausgleich" vorgenommen, weil der 49-Jährige vom Landgericht Traunstein zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden sei, weil man bei ihm im Wagen einen Schalldämpfer gefunden hatte. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre beantragt, Verteidiger Michael Rietz aus Münster hatte auf Freispruch, bzw. ein mildes Urteil plädiert. Münstersche Zeitung vom 18. November 1999 |