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Wilfried I. soll dreieinhalb Jahre in Haft Geständnis abgelegt - Heute Urteil Von Christian Althoff |
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Versmold (WB). Schlachtarbeiter-Vermittler Wilfried I. (52) aus Versmold hat gestern im so genannten "Schleuser-Prozess" vor dem Landgericht Oldenburg ein Teilgeständnis abgelegt. Das Urteil gegen ihn soll heute gesprochen werden. Wie berichtet, muss sich I. seit Anfang Juni zusammen mit den beiden Geschäftsführern des Großschlachthofes D&S aus Essen/Oldenburg vor Gericht verantworten. Der Staatsanwalt sagte gestern, I. sei der Bedrohung eines Vorarbeiters, der illegalen Beschäftigung und der Schleusung von mehr als 1000 rumänischen Billig-Arbeitskräften schuldig. Außerdem habe er 2,5 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Nachdem diese Vorwürfe weitgehend eingeräumt hatte, wurde der Prozess gegen die beiden Mitangeklagten Joachim S. und Herbert D. abgetrennt. Für Wilfried I. forderte der Staatsanwalt dreieinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe von 72 000 Euro. Der Versmolder hatte nach Überzeugung des Staatsanwalts den Großschlachthof mit rumänischen Billig-Arbeitern versorgt und dieser illegalen Beschäftigung und Schleusung mit Hilfe so genannter Werkverträge einen legalen Anschein gegeben. Auf dem Schlachthof sollen die Rumänen mit Tätigkeiten beauftragt worden seien, die nicht vom Werkvertrag gedeckt waren. So hätten die Rumänen Kisten waschen und Schweine schieben müssen - Arbeiten, für die der Schlachthof Deutsche hätte einstellen müssen. Wilfried I. sei als Arbeitgeber einzustufen, der für die Rumänen Sozialversicherungsbeiträge hätte entrichten müssen, was er aber aus groben Eigennutz und Gewinnsucht unterlassen habe, sagte der Ankläger. Der Versmolder habe von D&S für die Rumänen einen Stundenlohn von elf Euro erhalten, den Arbeitern aber erheblich weniger ausgezahlt. Mit seiner Pistole habe I. außerdem einen rumänischen Vorarbeiter mit dem Tode bedroht, weil dieser sich über die Arbeitsbedingungen und den ungerechten Lohn beschwert habe. Kritik äußerte der Staatsanwalt an der Politik, die die Beschäftigung ausländischer Arbeiter im Rahmen von Werkverträgen erlaube, was zur Ausnutzung der Arbeiter führe. Man habe Wilfried I. die Tatenleicht gemacht, erklärte der Staatsanwalt. Strafverteidiger Michael Rietz aus Münster verzichtete gestern auf einen Strafantrag. "Ich möchte aber klarstellen, dass es sich bei meinem Mandanten keineswegs um einen Schwerverbrecher handelt", sagte Rietz. Westfalen Blatt, 08.07.2004 |