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Mehr als 30 Anleger geprellt: Finanzierte Energieanlagen wurden nie gebaut Betrug mit "windigen" Geschäften Von Peter Johnson, Bielefeld. |
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"Windige" Geschäfte im wahrsten Sinne des Wortes wirft die Bielefelder Staatsanwaltschaft dem Kaufmann Heinz-Wilhelm K. (34) aus Enger und dem ehemaligen Rechtsanwalt Ulrich D. (47) aus Werther vor, die sich seit gestern wegen Betruges in mehr als 30 Fällen, begangen in der Zeit von Ende 1994 bis zum Juni 1996, vor der II. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts zu verantworten haben. Unter anderem sollen die Angeklagten 32 Anlegern, überwiegend aus Nordrhein-Westfalen, Anteile an Windkraftanlagen angedreht haben, die weder existierten noch geplant waren. Insgesamt 178.300 DM kassierten K. und D. von ihren Kunden, das Geld verbrauchten sie für eigene Zwecke. In weiteren Anklagepunkten wird ihnen zur Last gelegt den Kaufmann Max C. aus Niepas in Mecklenburg-Vorpommern gehörig geschröpft zu haben. Der aus Schleswig-Holstein stammende Zeuge hatte von der Treuhand 1992 einen Betrieb mit dazugehöriger Immobilie in den neuen Bundesländern erworben und sich dabei übernommen. Er suchte dringend Partner für eine Umfinanzierung und Krediterhöhung, benötigte 2,5 Millionen Mark. Dabei geriet er an die Firma "Innovative Unternehmensberatung- und Finanzierungsvermittlung GmbH" (IUF) der Angeklagten mit Sitz in Werther. Finanzierung wurde nie ausgeführt. K. und D. veranlaßten ihren Kunden, auf seine bereits hoch belastete Immobilie fünf Millionen DAM an Eigentümergrundschuld eintragen zu lassen und diese Grundschulden zur Abdeckung ihrer immensen Beraterhonorare an die IUF abzutreten. Die versprochene Finanzierung wurde jedoch nie durchgeführt. Zu Beginn der mehrtägigen Hauptverhandlung legten beide Angeklagte pauschale Geständnisse ab. Während Heinz-Wilhelm K. - er verbüßt zur Zeit Strafhaft in anderer Sache - die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bereits im Vorfeld des Prozesses eingeräumt hatte, überraschte Ulrich D. das Gericht angenehm. Bis gestern hatte er noch jede Schuld von sich gewiesen und sogar Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen Richter des Oberlandesgerichts Hamm erstattet, die seinen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zurückgewiesen hatten. Durch seinen Verteidiger Michael Rietz ließ der Angeklagte folgende Erklärung verlesen: Er, D., werde ein umfassendes Geständnis ablegen. Ursache für sein bisheriges Bestreiten sei der durch die Verhaftung ausgelöste Schock gewesen, er habe einen "Haftkoller" gehabt und "rot gesehen". Die Anzeige gegen die OLG-Richter bedauere er sehr. Der Prozeß wird auf diese Weise erheblich abgekürzt, da das Gericht auf Anhörung der meisten Zeugen verzichten kann. Neue Westfälische, 23.10.97 |